AGB

1. GELTUNGSBEREICH

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.

1.2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung der Eifelpension Schebesta, Inh. Erika Schebesta, Hüttenstr. 63a, D-53925 Kall in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

1.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.

2. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG

2.1. Vertragspartner sind die Eifelpension Schebesta, Inh. Erika Schebesta, Hüttenstr. 63a, D-53925 Kall und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die Eifelpension Schebesta, Inh. Erika Schebesta, Hüttenstr. 63a, D-53925 Kall zustande. Der Eifelpension Schebesta, Inh. Erika Schebesta, Hüttenstr. 63a, D-53925 Kall steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.

2.2. Alle Ansprüche gegen die Eifelpension Schebesta, Inh. Erika Schebesta, Hüttenstr. 63a, D-53925 Kall verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjährenkenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Eifelpension Schebesta, Inh. Erika Schebesta, Hüttenstr. 63a, D-53925 Kall beruhen.

3. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNGEN, AUFRECHNUNG

3.1. Die Eifelpension Schebesta, Inh. Erika Schebesta, Hüttenstr. 63a, D-53925 Kall ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise der Eifelpension Schebesta, Inh. Erika Schebesta, Hüttenstr. 63a, D-53925 Kall zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über die Eifelpension Schebesta, Inh. Erika Schebesta, Hüttenstr. 63a, D-53925 Kall beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und von der Eifelpension Schebesta, Inh. Erika Schebesta, Hüttenstr. 63a, D-53925 Kall verauslagt werden.

3.3. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe.Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

3.4. Die Eifelpension Schebesta, Inh. Erika Schebesta, Hüttenstr. 63a, D-53925 Kall kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen der Eifelpension Schebesta, Inh. Erika Schebesta, Hüttenstr. 63a, D-53925 Kall erhöht.

3.5. Rechnungen der Eifelpension Schebesta, Inh. Erika Schebesta, Hüttenstr. 63a, D-53925 Kall ohne Fälligkeitsdatum sind binnen vierzehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die Eifelpension Schebesta, Inh. Erika Schebesta, Hüttenstr. 63a, D-53925 Kall kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die Eifelpension Schebesta, Inh. Erika Schebesta, Hüttenstr. 63a, D-53925 Kall berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der Eifelpension Schebesta, Inh. Erika Schebesta, Hüttenstr. 63a, D-53925 Kall bleibt der Nachweis eines höheren Schadensvorbehalten.

3.6. Die Eifelpension Schebesta, Inh. Erika Schebesta, Hüttenstr. 63a, D-53925 Kall ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.

3.7. In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist die Eifelpension Schebesta, Inh. Erika Schebesta, Hüttenstr. 63a, D-53925 Kall berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

3.8. Die Eifelpension Schebesta, Inh. Erika Schebesta, Hüttenstr. 63a, D-53925 Kall ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7geleistet wurde.

3.9. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Eifelpension Schebesta, Inh. Erika Schebesta, Hüttenstr. 63a, D-53925 Kall aufrechnen oder verrechnen.

4. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) / NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DER Eifelpension Schebesta, Inh. Erika Schebesta, Hüttenstr. 63a, D-53925 Kall

4.1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Eifelpension Schebesta, Inh. Erika Schebesta, Hüttenstr. 63a, D-53925 Kall l geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn die Eifelpension Schebesta, Inh. Erika Schebesta, Hüttenstr. 63a, D-53925 Kall der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.

4.2. Sofern zwischen der Eifelpension Schebesta, Inh. Erika Schebesta, Hüttenstr. 63a, D-53925 Kall und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber der Pension ausübt.

4.3. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt die Eifelpension Schebesta, Inh. Erika Schebesta, Hüttenstr. 63a, D-53925 Kall einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält die Eifelpension Schebesta, Inh. Erika Schebesta, Hüttenstr. 63a, D-53925 Kall den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Die Eifelpension Schebesta, Inh. Erika Schebesta, Hüttenstr. 63a, D-53925 Kall hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann die Eifelpension Schebesta, Inh. Erika Schebesta, Hüttenstr. 63a, D-53925 Kall den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren.

4.4. Stornierungsfristen:

  • bis 8 Tage vor Anreise ist eine kostenfreie Stornierung möglich
  • bis 2 Tage vor Anreise berechnen wir 50% der gebuchten Leistung
  • ab dem 2. Tag vor Anreise berechnen wir 80% der gebuchten Leistung ˗ bei Nichtanreise oder Stornierung am Anreisetag berechnen wir 100 % der gebuchten Leistung

Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

5. RÜCKTRITT DER Eifelpension Schebesta, Inh. Erika Schebesta, Hüttenstr. 63a, D-53925 Kall

5.1. Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist die Eifelpension Schebesta, Inh. Erika Schebesta, Hüttenstr. 63a, D-53925 Kall in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

5.2. Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von der Eifelpension Schebesta, Inh. Erika Schebesta, Hüttenstr. 63a, D-53925 Kall gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3. Ferner ist die Eifelpension Schebesta, Inh. Erika Schebesta, Hüttenstr. 63a, D-53925 Kall berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls

  • Höhere Gewalt oder andere von der Eifelpension Schebesta, Inh. Erika Schebesta, Hüttenstr. 63a, D-53925 Kall nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
  • die Eifelpension Schebesta, Inh. Erika Schebesta, Hüttenstr. 63a, D-53925 Kall begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
  • der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist; ▪ ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.

5.4. Der berechtigte Rücktritt der Eifelpension Schebesta, Inh. Erika Schebesta, Hüttenstr. 63a, D-53925 Kall begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

6. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE

6.1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

6.2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

6.3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der Eifelpension Schebesta, Inh. Erika Schebesta, Hüttenstr. 63a, D-53925 Kall spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen Vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass der Eifelpension Schebesta, Inh. Erika Schebesta, Hüttenstr. 63a, D-53925 Kall kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

7. HAFTUNG DER Eifelpension Schebesta Inh. Erika Schebesta, Hüttenstr. 63a, D-53925 Kall

7.1. Die Eifelpension Schebesta, Inh. Erika Schebesta, Hüttenstr. 63a, D-53925 Kall haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Eifelpension Schebesta, Inh. Erika Schebesta, Hüttenstr. 63a, D-53925 Kall beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der Eifelpension Schebesta, Inh. Erika Schebesta, Hüttenstr. 63a, D-53925 Kall beruhen. EinerPflichtverletzung der Pension steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Eifelpension Schebesta, Inh. Erika Schebesta, Hüttenstr. 63a, D-53925 Kall auftreten, wird die Eifelpension Schebesta, Inh. Erika Schebesta, Hüttenstr. 63a, D-53925 Kall bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

7.2. Für eingebrachte Sachen haftet die Eifelpension Schebesta, Inh. Erika Schebesta, Hüttenstr. 63a, D-53925 Kall dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen.

7.3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Pensionsparkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Pensionsgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die Eifelpension Schebesta, Inh. Erika Schebesta, Hüttenstr. 63a, D-53925 Kall nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.

7.4. Weckaufträge werden von der Eifelpension Schebesta, Inh. Erika Schebesta, Hüttenstr. 63a, D-53925 Kall mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Die Eifelpension Schebesta, Inh. Erika Schebesta, Hüttenstr. 63a, D-53925 Kall übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Die Eifelpension Schebesta, Inh. Erika Schebesta, Hüttenstr. 63a, D-53925 Kall haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.

8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

8.1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

8.2. Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Eifelpension Schebesta, Inh. Erika Schebesta, Hüttenstr. 63a, D-53925 Kall. Sofern ein Vertragspartner dieVoraussetzung des § 38Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Euskirchen

8.3. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften